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Auftragsvergaben
Steuern / Gebühren / Beiträge

Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer

320 v.H.
320 v.H.
340 v.H.

Hundesteuer
(Steuerpflicht besteht ab dem 3. Lebensmonat des Hundes)
für den 1. Hund
für jeden weiteren Hund

 
  
 
60,00 EUR
120,00 EUR

Abwassergebühren je m3
Wassergebühren je m3

1,23 EUR
1,15 EUR

Abfallgebühren des Landkreises
Breisgau-Hochschwarzwald

35 l ohne Biotonne
35 l mit Biotonne
50 l ohne Biotonne
50 l mit Biotonne
60 l ohne Biotonne
60 l mit Biotonne
80 l ohne Biotonne
80 l mit Biotonne
120 l ohne Biotonne
120 l mit Biotonne
240 l ohne Biotonne
240 l mit Biotonne


 

58,00 EUR
72,00 EUR
82,00 EUR
103,00 EUR
99,00 EUR
123,00 EUR
131,00 EUR
164,00 EUR
197,00 EUR
247,00 EUR
394,00 EUR
493,00 EUR

In diesen Gebühren sind alle sonstigen Abfuhren incl. der Miete für das Gefäß beinhaltet zuzüglich 38,00 EUR Grundgebühr pro Haushalt.

Abwasserbeitrag
(je qm Nutzungsfläche)
Wasserversorgungsbeitrag
(je qm Nutzungsfläche)
Erschließungsbeitrag
des erschließungsfähigen Gesamtaufwandes

3,76 EUR
 
2,43 EUR
 
90 %

GRUNDSTEUER

Grundsätzliches:
Das Finanzamt ermittelt den Einheitswert des Objektes und erteilt hierüber einen Einheitswertbescheid. Auf Grundlage des Einheitswertes wird der für die spätere Steuerfestsetzung maßgebliche Grundsteuermeßbetrag ermittelt. Dies geschieht durch die Anwendung der Steuermeßzahl auf den Einheitswert, die abhängig von der Grundstücksart im Grundsteuergesetz festgelegt ist. Über den Grundsteuermeßbetrag erteilt das Finanzamt einen sogenannten Grundsteuermeßbescheid. Die Gemeinde erhält hiervon ebenfalls eine Fertigung. Die Steuerfestsetzung erfolgt durch Anwendung des von der Gemeinde per Satzung festgesetzten Grundsteuerhebesatzes auf den Grundsteuermeßbetrag. Der Grundsteuerhebesatz beträgt in Heitersheim für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 320 v. H. und für die Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) 320 v. H.

Berechnungsbeispiele:

a) Einfamilienhaus
Einheitswert: 32.000 EUR
Steuermeßzahl für Einfamilienhäuser: 2,6 v. T.
Grundsteuermeßbetrag: 32.000 EUR x 2,6 v.T. = 83,20 EUR
Grundsteuer: 83,20 EUR x 320 v.H. = 266,24 EUR

b) Zweifamilienhaus
Einheitswert: 39.000 EUR
Steuermeßzahl für Zweifamilienhäuser: 3,1 v. T.
Grundsteuermeßbetrag: 39.000 EUR x 3,1 v.T. = 120,90 EUR
Grundsteuer: 120,90 EUR x 320 v.H. = 386,88 EUR

c) Mietwohngrundstück
Einheitswert: 46.000 EUR
Steuermeßzahl für Zweifamilienhäuser: 3,5 v. T
Grundsteuermeßbetrag: 46.000 EUR x 3,5 v.T. = 161,00 EUR
Grundsteuer: 161,00 EUR x 320 v.H. = 515,20 EUR

d) Geschäftsgrundstück
Einheitswert: 78.000 EUR
Steuermeßzahl für Zweifamilienhäuser: 3,5 v. T.
Grundsteuermeßbetrag: 78.000 EUR x 3,5 v.T. = 273,00 EUR
Grundsteuer:  273,00 EUR x 320 v.H. = 873,60 EUR

e) Betrieb der Land- und Forstwirtschaft
Einheitswert: 26.000 EUR
Steuermeßzahl für Betriebe der Land- & Forstwirtschaft:  6,0 v. T.
Grundsteuermeßbetrag: 26.000 EUR x 6,0 v.T. = 156,00 EUR
Grundsteuer: 156,00 EUR x 320 v.H. = 499,20 EUR

GEWERBESTEUER 

Nach dem Wegfall der Gewerbekapitalsteuer zum 1.1.1998 wird nur noch der Gewerbeertrag besteuert.

Der Hebesatz auf den Gewerbesteuermessbetrag beträgt in Heitersheim ab 01.01.2006 340 v.H.

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